Allgemeine

Geschäftsbedingungen

(AGB)

 1. Leistungsgegenstand

1.1 Personaltrainer Sascha Schmitz verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Längere oder kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen.

Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Personaltrainer Sascha Schmitz möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Personaltrainer Sascha Schmitz steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit

von Personaltrainer Sascha Schmitz.

4. Haftung

4.1 Personaltrainer Sascha Schmitz schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Personaltrainer Sascha Schmitz haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Personaltrainer Sascha Schmitz vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Personaltrainer Sascha Schmitz übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung Personaltrainer Sascha Schmitz um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und

zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

5.2 Der Klient erhält von Personaltrainer Sascha Schmitz eine schriftliche Rechnung, die sofort ohne Abzüge zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Personaltrainer Sascha Schmitz behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

 

 6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Personaltrainer Sascha Schmitz im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Personaltrainer Sascha Schmitz.

6.5 Bei allen Dienstleistungen sind die von Personaltrainer Sascha Schmitz entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet Polch sowie im Umkreis von 10 Kilometer im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,50€ pro gefahrenen Kilometer berechnet.

6.6 Für Termine die außerhalb der regulären Trainingszeit (Mo-Sa 06:00 bis 20:00) berechnet Personaltrainer Sascha Schmitz ein Aufschlag in Höhe von 15€ pro Trainingseinheit.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 Im Falle einer kurzfristigen, nachweislich krankheitsbedingten Abwesenheit des Kunden, wird die gebuchte Trainingseinheit gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Personaltrainer Sascha Schmitz können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

8. Datenschutz

8.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Personaltrainer Sascha Schmitz gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Geheimhaltung

9.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personaltrainer Sascha Schmitz Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

9.2 Personaltrainer Sascha Schmitz hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen

zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

10.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

 11.3 Als Gerichtsstand wird Polch vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Allgemeines

12.1 Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Personaltrainer Sascha Schmitz bekannt zu geben.

12.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Personaltrainer Sascha Schmitz vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der

Check-up beinhaltet diverse Tests die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

12.3 Sollte der Kunde das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Personaltrainer Sascha Schmitz vor Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.

12.4 Jede Trainingseinheit wird beim Beenden, mittels Unterschrift vom Kunden bestätigt.

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